Anmelde- und Genehmigungsverfahren

Für die Aufnahme in unseren Reha-Fachkliniken kommen je nach Anmelde- und Genehmigungsverfahren unterschiedliche Wege in Frage. Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus oder Ihr Haus- oder Facharzt beantragt die medizinischen Leistungen zur Rehabilitation. Diese Leistungen können nur auf Antrag vom zuständigen Leistungsträger genehmigt werden. Wie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt als Anschlussheilbehandlung / Anschlussrehabilitation oder durch Beantragung eines Heilverfahrens.

Grundsätzlich gilt jedoch immer: Anspruch auf medizinische Reha-Leistungen hat jeder Versicherte eines Trägers der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung. Auch als Mitglied einer privaten Krankenversicherung oder wenn Sie Beihilfeberechtigt sind, können Ansprüche bestehen.

Laut § 9 SGB IX ist dabei Ihr gutes Recht, die Reha-Klinik, in der Sie sich behandeln lassen wollen, selbst auszusuchen. Nutzen Sie also in jedem Fall Ihr Wunsch- und Wahlrecht