Sozialrechtliche Informationen rund um die Reha
Es gibt viele Themen, die für Patienten und ihre Angehörigen vor, während und nach einer Rehabilitationsmaßnahme von großer Bedeutung sind. Einige wichtige Themenkomplexe aus der sozialrechtlichen Beratung, wie z. B. das Pflegerecht, das Wunsch- und Wahlrecht, das Behindertenrecht und die Selbsthilfegruppen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Beratung und Informationen durch den Sozialdienst
Der Sozialdienst unserer Fachkliniken ergänzt die ärztliche, therapeutische und pflegerische Versorgung während der Rehabilitationsmaßnahme mit dem Ziel, den Patienten in ihren besonderen Lebenssituationen durch fachliche Hilfen zur Seite zu stehen. Gemeinsam mit den Patienten sucht der Sozialdienst nach individuellen Problemlösungsstrategien und unterstützt die Patienten dabei.
Die Art der Hilfe richtet sich immer nach dem Einzelfall und den speziellen Erfordernissen der Patienten. Konkret bedeutet dies:
- Informationen über Angebote
- Beratung über Zugangswege zu Leistungen
- direkte Hilfestellung, wie z. B. bei der Antragstellung
- Einschaltung weiterer Dienstleister
- Vorbereitung für die Zeit nach dem Rehaaufenthalt
Die Rehaklinik selbst aussuchen
Um auf Nummer sicher zu gehen, damit Sie Ihre Rehamaßnahme auch bei uns durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht geben:
Mit der Bewilligung einer Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt oder beim Antrag zu einer späteren medizinischen Rehabilitation stellt sich meist die Frage: Welche Rehabilitationsklinik ist für mich die geeignete? Bei der Beantwortung dieser Frage ist es wichtig, eines zu wissen: Sie haben ein Mitspracherecht, die für Sie geeignete Reha-Einrichtung auszuwählen. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der Kostenträger (z. B. Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung) Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss. Damit will der Gesetzgeber die Selbstbestimmung der Patienten fördern und ihnen mehr Eigenverantwortlichkeit bei der Gestaltung der Rehabilitation überlassen.
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihnen geeignet erscheint und Ihren spezifischen Wünschen, auch hinsichtlich der Lage und der Ausstattung, entspricht. Achten Sie grundsätzlich darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen und regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert. Alle Kliniken der ctt Reha-Fachkliniken GmbH sind seit 2008 nach KTQ®-Reha und IQMP-Reha zertifiziert und entsprechen somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.
Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach dem Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten.
Bescheid und Widerspruch
Entspricht Ihr Kostenträger nicht oder nur eingeschränkt Ihrem Wunsch- und Wahlrecht, ist dieser verpflichtet die Ablehnung bzw. Teilbewilligung in schriftlicher Form unter Angabe rechtlicher, medizinischer und sozialmedizinischer Gründe an Sie zu richten. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.
Behindertenrecht und Alltag
Wenn durch körperliche und geistige Einschänkungen kleine und große Dinge im Leben zur Herausforderung werden, muss man sich neu orientieren, manchmal von ganz vorne anfangen und zurück ins Leben finden. Das gilt für einen selbst, für Angehörige, Freunde und das gesamte soziale Umfeld. Die ctt Reha-Fachkliniken GmbH versucht ihre Patienten gesundheitlich bestmöglich auf die Herausforderungen nach einem Rehabilitationsaufenthalt vorzubereiten. Hier finden Sie eine kleine Zusammenstellung nützlicher Informationen.
Antragsstellung Schwerbehindertenausweis
Die Antragsstellung sollte gegen Ende einer Rehabilitation erfolgen, wenn von einer Behinderung auszugehen ist oder wenn der Arbeitsplatz in Gefahr ist, bzw. wenn keine genaue Prognose einer beruflichen Reintegration abgegeben werden kann. Die Stellung eines Antrags ist aber jederzeit möglich. Laut Sozialgesetzbuch IX ist behindert, wessen körperliche, geistige oder seelische Gesundheit für länger als sechs Monate vom für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Über den Grad der Behinderung (GdB) entscheiden in Baden-Württemberg die Amtsärzte der Landratsämter.
Ein etwaiger Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bescheiderteilung schriftlich einzureichen. Bei Ablehnung des Antrags ist der Klageweg eine Option, ein Rechtsbeistand ist nicht nötig.
Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz: Rechte und Ansprüche
Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen ergeben sich am Arbeitsplatz besondere Rechte und Ansprüche. So ist zum Beispiel die Frage des Arbeitsgebers nach einer Schwerbehinderung gesetzlich unzulässig. Wird sie dennoch gestellt, muss sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden – der Arbeitsvertrag kann deshalb nicht angefochten werden. Offenbarungspflicht besteht allerdings dann, wenn aufgrund der Behinderung die Leistung am vorgesehenen Arbeitsplatz nicht erbracht werden kann. Zudem gilt:
- Kündigungsschutz: Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes
- Urlaubsanspruch: Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr (gilt nicht für Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen)
- Begleitende Hilfen im Arbeitsleben: Durch sie soll erreicht werden, dass schwerbehinderte Menschen an Arbeitsplätzen beschäftigt werden, an denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiter entwickeln können
Nachteilsausgleich im Straßenverkehr
Seit dem Wegfall der sogenannten „50-Kilometer-Regelung" im September 2011 können Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (mit dazugehörigem Beiblatt und Wertmarke) deutschlandweit alle Nahverkehrszüge mit unterschiedlichen Vergünstigungen nutzen.
Vielfältige Parkerleichterungen bestehen bei außergewöhnlichen Gehbehinderungen (Merkzeichen aG). Damit ist das Parken auf Rollstuhlfahrerparkplätzen erlaubt, in Fußgängerzonen zum Be- und Entladen, in verkehrsberuhigten Zonen außerhalb der Parkflächen, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu 3 Std.), auf Anwohnerparkplätzen (bis zu 3 Std.) sowie kostenfrei an Parkuhren.
Steuerliche Vergünstigungen
Grad der Behinderung | Pauschalbetrag in Euro |
---|---|
von 25 und 30 | 310 |
von 35 und 40 | 430 |
von 45 und 50 | 570 |
von 55 und 60 | 720 |
von 65 und 70 | 890 |
von 75 und 80 | 1.060 |
von 85 und 90 | 1.230 |
von 95 und 100 | 1.420 |
hilfsbedürftige Menschen (H) oder Blinde (BL) | 3.700 |
EU-Toilettenschlüssel
Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen, Blinde, Menschen, die Hilfe benötigen oder Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 und deren Begleitpersonen können einen EU-Schlüssel für behindertengerechte Toiletten erhalten. Auch bei gewissen anderen Krankheitsbildern kann der Schlüssel beantragt werden. Weitere Informationen und Bestellung unter www.cbf-da.de
Es gibt sehr viele Einrichtungen, Verbände und Ministerien, wo Sie weitere Informationen zum Behindertenrecht erhalten können, z.B. in Landratsämtern, in Unternehmen und Betrieben, bei Selbsthilfegruppen oder Kliniksozialdiensten.
Weiterführende Informationen/Link finden Sie hier:
Pflegegrade nach dem 2. Pflegestärkungsgesetz ab 2017
Während das Thema "Pflege" in der Politik immer wieder für Diskussionen sorgt, stellt sich auch für viele Betroffene und ihre Angehörige die Frage, was ihnen konkret als Pflegeleistung zur Verfügung steht.
Mit Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes am 01.01.2016 wurden die Weichen für einen grundlegend neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff gestellt, der nun ab dem 01.01.2017 gilt. Fünf neue Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. So erhalten künftig alle Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Die Überleitung in die neuen Pflegegrade erfolgt automatisch.
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Pflegeleistungen geben.
Bei Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen gilt die Regel +1
In Pflegestufen bis 2016 | In Pflegegraden ab 2017 |
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Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 (Härtefall) | Pflegegrad 5 |
Bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gilt die Regel +2
In Pflegestufen bis 2016 | In Pflegegraden ab 2017 |
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Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 5 |
Alle Leistungen ab 2017 im Überblick
Pflegegrade | Geldleistung (ambulant) | Sachleistung (ambulant) | Entlastungsbetrag (ambulant/zweckgebunden) | Leistungsbetrag (vollstationär) |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro | 125 Euro | ||
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 125 Euro | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro | 2.005 Euro |
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf
Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher einsetzt. In den
Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen
Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß - meist körperlich - eingeschränkt sind.
Gemeinsam stark sein - Unterstützung durch Selbsthilfegruppen
Menschen, die in die Situation einer schwerwiegenden Erkrankung kommen, müssen sich zunächst einmal mit dieser auseinandersetzen. Das ist oft nicht einfach, denn es stellen sich nicht selten viele, manchmal auch existentielle, Fragen: Was bedeutet die Erkrankung für mich? Was kommt auf mich zu? Welche Behandlungen stehen an? Wo erhalte ich Informationen und was habe ich für Ansprüche? Wie wirkt sich die Krankheit auf mein Umfeld, Familie oder Arbeitsplatz aus? Habe ich wirtschaftliche Folgen zu befürchten?
Für viele dieser Fragen gibt es Fachleute, wie z. B. Ärzte, Therapeuten, Pflegekräfte, Krankenkassen oder Sozialarbeiter. Einiges möchte ein Betroffener jedoch lieber nur mit vertrauten Personen besprechen, wie der Familie oder dem Freundeskreis. Es gibt jedoch auch Themen, die der erkrankte Mensch nicht mit seinem unmittelbaren Umfeld besprechen möchte, um Familie und Freunde nicht zu belasten. Hier kann eine Selbsthilfegruppe eine gute Unterstützung sein.
Was ist eine Selbsthilfegruppe?
Eine Selbsthilfegruppe ist ein Ort, an dem sich Menschen in ähnlichen Lebenssituationen zusammenfinden, um sich gegenseitig zu unterstützen, zu stärken, Informationen auszutauschen oder auch praktische Lebenshilfe zu geben. Selbsthilfegruppen sind Orte, an denen sich „Experten in eigener Sache“ zusammenfinden. Selbsthilfegruppen können von Kranken- und Pflegekassen finanziell unterstützt werden.
An wen richten sich diese Gruppen?
In erster Linie richten sich Selbsthilfegruppen an betroffene Personen, wie z. B. Menschen mit einer bestimmten Erkrankung. In der Regel wird aber auch das soziale Umfeld mit angesprochen, da eine Erkrankung immer auch Auswirkungen auf die gesamte Familie und Bekannte haben wird.
Organisationsformen
In einer Selbsthilfegruppe finden sich Personen in losen Gesprächsgruppen zusammen. Diese Treffen können unregelmäßig stattfinden, aber auch regelmäßig zu bundesweit aktiven Vereinen mit festen Veranstaltungsterminen und reger Öffentlichkeitsarbeit. In vielen Regionen finden so genannte Selbsthilfetage statt, an denen sich die örtlichen Selbsthilfeorganisationen der Öffentlichkeit vorstellen. Auskünfte hierüber können in der Regel die Landratsämter geben.
Informationen
Selbsthilfegruppen informieren Interessierte über Krankheitsbilder, sind Ansprechpartner oder sind bei der Antragstellung behilflich. Die Zusammenarbeit mit Experten ist häufig auch gegeben. Diese kann in Form von Vorträgen, Beratungsstunden oder Kontaktvermittlung erfolgen. Häufig profitieren die Teilnehmer einer Selbsthilfegruppe auch von den Erfahrungen anderer Teilnehmer. Das Gefühl, dass man nicht alleine betroffen ist, dass auch andere schwierige Situationen bewältigen müssen, hilft im Umgang mit einer Erkrankung.
Raum für Gespräche
Nicht immer ist das soziale Umfeld eines Betroffenen, der richtige Ansprechpartner um Probleme und Ängste anzusprechen. Menschen mit einer schweren Erkrankung fühlen sich in bestimmten Situationen von ihrem Umfeld nicht richtig verstanden. Hier kann das Zuhören und Einfühlen in einer Selbsthilfegruppe eine wertvolle Stütze sein.
In den ctt Reha-Fachkliniken legen wir großen Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den regionalen Selbsthilfegruppen. Diese wirken bei der dauerhaften Sicherung des Rehabilitationserfolges mit.
Näheres zu Kontakt- und Informationsstellen von Selbsthilfegruppen erfahren Sie über:
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen
- Selbsthilfekontaktstellen vor Ort
- Kontakt zu Einzelpersonen mit seltenen medizinischen oder psychosozialen Problemen
- Sozialverband für Menschen mit Behinderungen