Heilverfahren

Der erste Weg führt immer über Ihren Haus- oder Facharzt. Er muss Ihnen die Notwendigkeit eines Heilverfahrens mittels Attest bestätigen. Die Antragsformulare und die Auskunft über den für Sie in Frage kommenden Kostenträger, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, der Sie auch das Attest vorlegen. Gemeinsam mit dem ärztlichen Befundbericht reichen Sie Ihre ausgefüllten Antragsunterlagen bei Ihrem Kostenträger ein. Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten Sie die Bewilligung für ein stationäres oder ganztägiges ambulantes Heilverfahren, mit Angabe, der für Sie vorgesehenen Reha-Fachklinik. Der Kostenträger trifft die Wahl der Klinik unter Berücksichtigung des Patientenwunsches. Nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage kann das Heilverfahren angetreten werden.

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Verrechnung zwischen der Reha-Fachklinik und dem Patienten.