Anschlussheilbehandlung (AHB)/ Anschlussrehabilitation (AR)
Als Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) bezeichnet man stationäre oder ganztägige ambulante Leistungen, die sich unmittelbar oder in einem zeitlich engen Rahmen an Ihre Krankenhausbehandlung anschließen. Auf diese Weiterbehandlung sind unsere Fachkliniken speziell ausgerichtet. Für die Anschlussrehabilitation sind außer der medizinischen Indikation auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR), die im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung durchgeführt werden, dienen der Optimierung und der Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes.
Die Antragstellung erfolgt in der Regel noch während Ihres Krankenhausaufenthaltes beim jeweiligen Kostenträger (Krankenkasse, Rententräger). Die Beratung über die Antragsformalitäten und die Anmeldung in die Rehaklinik übernimmt für Sie das AHB-Büro oder der Sozialdienst des Krankenhauses.